Hydraulische Rettungsgeräte müssen laut Geräteprüfordnung der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Grundsatz 305-002, ehemals GUV G 9102) jährlich auf Sicht, Funktion oder Belastung geprüft werden. Nicht nur in unseren Werkstätten, sondern auch Mobil, bieten wir Ihnen unseren zertifizierten Service an. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Sie haben weitere Fragen? Unser Team berät Sie gern! Tel. +49 421 37788-0