Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfer/innen. Der/Die Unternehmer/in hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer/innen zu benennen. Grundlage hierfür sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie die DGUV-Information 205-023 „Brandschutzhelfer“.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Tel. +49 421 37788-14