Gemäß Betriebssicherheitsverordnung sind Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen (z.B. Atemluftfüllanlagen) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen bzw. vorzuhalten.
In der Gefährdungsbeurteilung muss der Betreiber u.a. festlegen, wie und in welcher Häufigkeit er seine Beschäftigten in Bezug auf Gefährdungen unterweisen bzw. schulen lässt.
Die Inhalte dieses Seminars sind analog zu den Inhalten der Erstunterweisung an Füllanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung angelegt. Aufgrund der Vorkenntnisse der Teilnehmenden werden die Inhalte komprimierter dargestellt und durch weitere Elemente ergänzt.